Beschlussvorlage - VO/GV04/2007-022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Metelsdorf beschließt auf der Grundlage des § 52 der Kommunalverfassung M-V, die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel, für die Zahlung der Kreisumlage an den Landkreis Nordwestmecklenburg,

 

                                               in Höhe von      12.800 €.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss des 1. Nachtragshaushaltes des Landkreises Nordwestmecklenburg am 18.10.2007 wurde die Kreisumlage auf 42,13 v. H. festgesetzt. (86.200 €)

Bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2007 wurde eine Kreisumlage von 35,86 v. H. zu Grunde gelegt. (73.400 €)

Die Ausgaben für die Kreisumlage erhöhen sich um 12.800 €.

Zur Zahlung der Kreisumlage ist die Gemeinde verpflichtet.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ausgaben fallen an:     HHSt.: 04/1.90000.83200        12.800 €

Deckungsvorschlag:           HHSt.: 04/2.91000.31000        12.800 €  (Entnahme aus d. Rücklage)

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