Beschlussvorlage - VO/GV09/2010-307
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung baulicher Anlagen und Änderung der Nutzungsart auf dem Flurstück 62, Flur 1, Gemarkung Tressow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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25.08.2010
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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20.09.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am
07.05.2010 führte Herr J. Berchtold-Micheel, vom Landkreis NWM, gemeinsam mit
dem Grundstückseigentümer, Herrn J.-H. Kossak, auf dem Flurstück 62, Flur 1,
Gemarkung Tressow eine Ortsbesichtigung durch. Dabei wurde festgestellt, dass
auf dem Flurstück innerhalb eines nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz
besonders geschützten Biotops bauliche Anlagen errichtet und der geschützte
Lebensraum teilweise in eine parkartige Fläche umgestaltet worden sind (siehe
Anlage).
Im
B-Plan Nr. 4 der (ehemaligen) Gemeinde Groß Krankow ist o. g. Flurstück als
Fläche für Maßnahmen des Naturschutzes ausgewiesen und als Ausgleichsfläche
festgesetzt worden. Die festgesetzten Ausgleichsflächen sind auch in den
aktuellen Entwurf des F-Planes der Gemeinde Bobitz übernommen worden.
Der
Landkreis bittet um Mitteilung, ob die Gemeinde Maßnahmen zur Durchsetzung der
Festsetzungen des B-Planes ergreifen wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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857,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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732 kB
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