Beschlussvorlage - VO/GV09/2010-307

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Beratungsbedarf

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 07.05.2010 führte Herr J. Berchtold-Micheel, vom Landkreis NWM, gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer, Herrn J.-H. Kossak, auf dem Flurstück 62, Flur 1, Gemarkung Tressow eine Ortsbesichtigung durch. Dabei wurde festgestellt, dass auf dem Flurstück innerhalb eines nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz besonders geschützten Biotops bauliche Anlagen errichtet und der geschützte Lebensraum teilweise in eine parkartige Fläche umgestaltet worden sind (siehe Anlage).

 

Im B-Plan Nr. 4 der (ehemaligen) Gemeinde Groß Krankow ist o. g. Flurstück als Fläche für Maßnahmen des Naturschutzes ausgewiesen und als Ausgleichsfläche festgesetzt worden. Die festgesetzten Ausgleichsflächen sind auch in den aktuellen Entwurf des F-Planes der Gemeinde Bobitz übernommen worden.

 

Der Landkreis bittet um Mitteilung, ob die Gemeinde Maßnahmen zur Durchsetzung der Festsetzungen des B-Planes ergreifen wird.

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Anlagen

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