Beschlussvorlage - VO/GV09/2010-320

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Entwürfe der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „OT Köchelsdorf“ und der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  3. Die berührten Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Beschluss der GV vom 06.11.2006 wird für die Ortslage Köchelsdorf eine Entwicklungssatzung aufgestellt. Mit der Satzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur baulichen Entwicklung des Ortsteiles geschaffen werden.

 

Der Entwicklungsrahmen wurde zwischenzeitlich mit dem  Entwurf des Flächennutzungsplanes neu festgelegt. Auf Anregung der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Landkreis NWM, wird der Satzungstyp umgestellt und als Entwicklungs- und Ergänzungssatzung fortgeführt.

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