Beschlussvorlage - VO/GV08/2007-082
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratungsvorlage zur geplanten Antragstellung von Fördermitteln des SV Bad Kleinen an den Landessportbund zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialamt
- Bearbeiter:
- Marion Stasiak
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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04.12.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der SV
Bad Kleinen möchte den jetzigen Hartplatz erweitern und in diesem Zusammenhang
zum Kunstrasenplatz umbauen lassen. In den vorgelegten Unterlagen ist eine
Kostenschätzung eines Sportstättenbaubetriebes für den Bau eines
Kunstrasenplatzes enthalten. Davon ausgehend, dass alle notwendigen
Arbeitsschritte in der Planung enthalten sind, beläuft sich diese
Kostenschätzung auf 207.222,00 €. Hinzu kommt die damit verbundene
Verlegung der Flutlichtanlage mit einer Kostenschätzung auf 1.689,32 €.
Nach der
13. Richtlinie des Landessportbundes M-V e.V. zur Förderung von Baumassnahmen
an Vereinsportanlagen werden Modernisierung
und Neubau von Vereinssportanlagen und –einrichtungen gefördert.
Zuwendungsempfänger können Vereine, SSB/KSB und Fachverbände erhalten, wenn sie
ordentliches und gemeinnütziges Mitglied des LSB sind.
Voraussetzungen
sind unter anderem, dass die Sportstätte oder – anlage als Eigentum des
Vereines ausgewiesen ist bzw. dem Eigentum gleichstehende Rechte ( z. B.
Erbbaurecht, Nießbrauch) mit einer Laufzeit von mindestens 25 Jahren an
gerechnet – von dem Jahr auf das Jahr der Bewilligung der Zuwendung
folgenden Jahr an gerechnet - bestehen. (Nutzungsvertrag läuft vom 1. März 2004
bis 31. Dezember 2031)
Die
Förderung durch den LSB erfolgt als Projektförderung im Wege der
Anteilsfinanzierung als ein nicht zurückzahlbarer Zuschuss und wird auf einen
Höchstbetrag begrenzt.
D. h. bei
einer Bezuschussung über 25.000,00 € ist der Eigenanteil mindestens 50 v.
H. der zuwendungsfähigen Ausgaben festzulegen. Der Höchstzuschuss für ein
Vereinsvorhaben soll in der Regel 50.000,00 € nicht überschreiten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
Davon
ausgehend, dass die angegebenen Kosten gesamt als förderfähige Ausgaben
gerechnet werden, kostet das Projekt bis jetzt 208.911,32 €.
Bei einer
Förderung von 50 % durch den LSB bleiben 104.455,66 € die durch den SV
und die Gemeinde Bad Kleinen zu finanzieren wären.
Nach
Aussage des Vorstandsvorsitzenden des SV Bad Kleinen soll eine Förderung bis
zu 80 %
durch den LSB möglich sein. Hier würde ein Finanzierungsrest von 41.782,26
€ bleiben. Ein Hinweis auf diesen Anteil der Förderung durch den LSB ist
in der genannten Förderrichtlinie nicht gegeben.
