Beschlussvorlage - VO/GV08/2007-082

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der SV Bad Kleinen möchte den jetzigen Hartplatz erweitern und in diesem Zusammenhang zum Kunstrasenplatz umbauen lassen. In den vorgelegten Unterlagen ist eine Kostenschätzung eines Sportstättenbaubetriebes für den Bau eines Kunstrasenplatzes enthalten. Davon ausgehend, dass alle notwendigen Arbeitsschritte in der Planung enthalten sind, beläuft sich diese Kostenschätzung auf 207.222,00 €. Hinzu kommt die damit verbundene Verlegung der Flutlichtanlage mit einer Kostenschätzung auf 1.689,32 €.

 

Nach der 13. Richtlinie des Landessportbundes M-V e.V. zur Förderung von Baumassnahmen an Vereinsportanlagen werden Modernisierung  und Neubau von Vereinssportanlagen und –einrichtungen gefördert. Zuwendungsempfänger können Vereine, SSB/KSB und Fachverbände erhalten, wenn sie ordentliches und gemeinnütziges Mitglied des LSB sind.

Voraussetzungen sind unter anderem, dass die Sportstätte oder – anlage als Eigentum des Vereines ausgewiesen ist bzw. dem Eigentum gleichstehende Rechte ( z. B. Erbbaurecht, Nießbrauch) mit einer Laufzeit von mindestens 25 Jahren an gerechnet – von dem Jahr auf das Jahr der Bewilligung der Zuwendung folgenden Jahr an gerechnet - bestehen. (Nutzungsvertrag läuft vom 1. März 2004 bis 31. Dezember 2031)

Die Förderung durch den LSB erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als ein nicht zurückzahlbarer Zuschuss und wird auf einen Höchstbetrag begrenzt.

D. h. bei einer Bezuschussung über 25.000,00 € ist der Eigenanteil mindestens 50 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben festzulegen. Der Höchstzuschuss für ein Vereinsvorhaben soll in der Regel 50.000,00 € nicht überschreiten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Davon ausgehend, dass die angegebenen Kosten gesamt als förderfähige Ausgaben gerechnet werden, kostet das Projekt bis jetzt 208.911,32 €.

Bei einer Förderung von 50 % durch den LSB bleiben 104.455,66 € die durch den SV und die Gemeinde Bad Kleinen zu finanzieren wären.

Nach Aussage des Vorstandsvorsitzenden des SV Bad Kleinen soll eine Förderung bis

zu 80 % durch den LSB möglich sein. Hier würde ein Finanzierungsrest von 41.782,26 € bleiben. Ein Hinweis auf diesen Anteil der Förderung durch den LSB ist in der genannten Förderrichtlinie nicht gegeben.

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