Beschlussvorlage - VO/GV11/2010-181

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Ventschow stimmt dem Antrag auf Befreiung von allen Festsetzungen des B-Planes Nr. 3 „Am See“ zur Zwischenlagerung von Erdbaustoffen für den Bau eines Lärmschutzwalles zu. Die Befreiung wird befristet bis Juni 2011.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Ingenieurbüro Möller ist durch die ASGARD Baugesellschaft mbH & Co. KG mit der Erschließungsplanung des rechtskräftigen B-Planes Nr. 3 „Am See“ beauftragt worden. Die Erschließungsplanung wird bis 10/2010 abgeschlossen sein. Als 1. Schritt der Erschließung soll der Lärmschutzwall gemäß B-Plan hergestellt werden.

 

Da die Firma ASGARD bei zur Zeit laufenden Baumaßnahmen, wie zum Beispiel in Jesendorf, kostengünstig Bodenmaterial gewinnt, wird ein Antrag auf Genehmigung zur Zwischenlagerung von Erdbaustoffen im B-Plangebiet für den Einbau in den Lärmschutzwall gestellt.

 

In den Festsetzungen des B-Planes Nr. 3 „Am See“ ist eine Lagerung von Bodenmaterial nicht vorgesehen.

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Anlagen

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