Beschlussvorlage - VO/GV09/2010-329

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bobitz bewilligt gemäß § 50 Kommunalverfassung M-V außerplanmäßige Auszahlungen

 in Höhe von 48.731,00 €

für die Rückerstattung überzahlter Sonderbedarfszuweisungen, ausgereicht für die Sanierung der Grundschule Bobitz.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Abrechnung der Sonderbedarfszuweisung durch das Innenministerium M-V, für die Fassaden – und Schulraumsanierung Grundschule Bobitz, ergeben sich entsprechend den zuwendungsfähigen Auszahlungen lt. Verwendungsnachweis Sonderbedarfszuweisungen in Höhe von 179.126,00 €. Im Haushaltsjahr 2009 wurden Mittel in Höhe von 224.269,00 € ausgezahlt, 45.143,00 € zuviel, die somit zu erstatten sind.

Die Schlussabrechnung der Sonderbedarfsmittel für die Hausschwammsanierung in der Turnhalle Grundschule Bobitz ist ebenfalls erfolgt. Die Sonderbedarfszuweisung wurde in Höhe von 69.832,00 € ermittelt. 73.420,00 € wurden bereits in 2009 gezahlt. Es ergibt sich ein Rückzahlungsbetrag von 3.588,00 €.

Für beide Maßnahmen wird eine Rückerstattung von insgesamt 48.731,00 € fällig.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzhaushalt

Es fallen außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 48.731,00 € bei dem Produktkonto 21101.7891000 an.

Durch Mehrerträge aus Gewerbesteuern erfolgt die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen aus den Mehreinzahlungen bei dem Produktkonto 61100.6013100.

 

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