Beschlussvorlage - VO/GV09/2010-329
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung von außerplanmäßigen Auszahlungen - Rückerstattung von Fördermitteln, Sanierung Grundschule Bobitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Margot Baustian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Bobitz
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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20.09.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit
Abrechnung der Sonderbedarfszuweisung durch das Innenministerium M-V, für die
Fassaden – und Schulraumsanierung Grundschule Bobitz, ergeben sich
entsprechend den zuwendungsfähigen Auszahlungen lt. Verwendungsnachweis
Sonderbedarfszuweisungen in Höhe von 179.126,00 €. Im Haushaltsjahr 2009
wurden Mittel in Höhe von 224.269,00 € ausgezahlt, 45.143,00 €
zuviel, die somit zu erstatten sind.
Die
Schlussabrechnung der Sonderbedarfsmittel für die Hausschwammsanierung in der
Turnhalle Grundschule Bobitz ist ebenfalls erfolgt. Die Sonderbedarfszuweisung
wurde in Höhe von 69.832,00 € ermittelt. 73.420,00 € wurden bereits
in 2009 gezahlt. Es ergibt sich ein Rückzahlungsbetrag von 3.588,00 €.
Für beide
Maßnahmen wird eine Rückerstattung von insgesamt 48.731,00 € fällig.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzhaushalt
Es fallen
außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 48.731,00
€ bei dem Produktkonto 21101.7891000
an.
Durch
Mehrerträge aus Gewerbesteuern erfolgt die Deckung der außerplanmäßigen
Auszahlungen aus den Mehreinzahlungen bei dem Produktkonto 61100.6013100.
