Beschlussvorlage - VO/GV01/2010-347

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) das Haushaltssicherungskonzept 2010.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 43 Abs. 6 KV M-V ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 KV M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden.

Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Der Haushaltsplan der Gemeinde Dorf Mecklenburg konnte im Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen werden, daher ist bis zum 15.12.2010 der Rechtsaufsichtsbehörde ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen.

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