Beschlussvorlage - VO/GV10/2007-031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung HohenViecheln beschließt aufgrund des § 61 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Feststellung der Jahresrechnung 2006, die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 61 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V, über die Jahresrechnung spätestens am 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen; zugleich entscheidet sie über die Entlastung.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung, wurde die Jahresrechnung 2006 der Gemeinde Hohen Viecheln, durch den Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen am 05.11.2007 geprüft.

Im Ergebnis der Prüfung, wird der Gemeindevertretung Hohen Viecheln, die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2006 empfohlen.

 

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