Beschlussvorlage - VO/GV10/2007-033
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung von Herrn Detlef Gutsch aus der Funktion des stellvertretenden Gemeindewehrführers und Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Hohen Viecheln
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Viecheln
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Entscheidung
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10.12.2007
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, dem
Antrag des stellvertretenden Gemeindewehrführers der FFW Hohen Viecheln, Herrn
Detlef Gutsch, von der Funktion als stellvertretender Gemeindewehrführer
zurückzutreten und aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen zu werden,
zuzustimmen.
Die Abberufung erfolgt zum
29.02.2008.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 01. 09.2007 hat
der stellvertretende Gemeindewehrführer der FFW Hohen Viecheln, Herr Detlef
Gutsch, schriftlich um seine Entlassung aus der Funktion des stellvertretenden
Gemeindewehrführers gebeten und gleichzeitig einen Antrag gemäß § 36 Landesbeamtengesetz M-V (LBG M-V)
auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis an die Gemeindevertretung
gestellt.
Gemäß
§ 36 Abs. 1 LBG M-V kann der Beamte jederzeit seine Entlassung verlangen. Dies
hat Herr Detlef Gutsch beantragt.
Da
die Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers im Rahmen der kommunalen
Selbstverwaltung der Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf, kann auch eine
vorzeitige Abberufung nur durch die Gemeindevertretung erfolgen.
Gemäß § 36 Abs. 2 LBG
M-V ist die Entlassung für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Die
Entlassung kann jedoch so lange hinausgeschoben werden, bis der Beamte seine
Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat.
Gemäß einer Vereinbarung
mit Herrn Detlef Gutsch soll der Abberufungstermin der 29.02.2008 sein.
