Beschlussvorlage - VO/GV10/2007-033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dem Antrag des stellvertretenden Gemeindewehrführers der FFW Hohen Viecheln, Herrn Detlef Gutsch, von der Funktion als stellvertretender Gemeindewehrführer zurückzutreten und aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen zu werden, zuzustimmen.

Die Abberufung erfolgt zum 29.02.2008.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 01. 09.2007 hat der stellvertretende Gemeindewehrführer der FFW Hohen Viecheln, Herr Detlef Gutsch, schriftlich um seine Entlassung aus der Funktion des stellvertretenden Gemeindewehrführers gebeten und gleichzeitig einen Antrag  gemäß § 36 Landesbeamtengesetz M-V (LBG M-V) auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis an die Gemeindevertretung gestellt.

Gemäß § 36 Abs. 1 LBG M-V kann der Beamte jederzeit seine Entlassung verlangen. Dies hat Herr Detlef Gutsch  beantragt.

Da die Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung der Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf, kann auch eine vorzeitige Abberufung nur durch die Gemeindevertretung erfolgen.

Gemäß § 36 Abs. 2 LBG M-V ist die Entlassung für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Die Entlassung kann jedoch so lange hinausgeschoben werden, bis der Beamte seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat.

Gemäß einer Vereinbarung mit Herrn Detlef Gutsch soll der Abberufungstermin der 29.02.2008 sein.

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