Beschlussvorlage - VO/GV10/2007-034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hohen Viecheln bewilligt auf der Grundlage des § 52 der Kommunalverfassung M-V überplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt für die Finanzierung der anteiligen Kinderbetreuungskosten als Wohnsitzgemeinde

in Höhe von insgesamt 5.400 €.

Davon werden 5.000 € überplanmäßig bereitgestellt für die Betreuung in Tageseinrichtungen und 400 € für die Betreuung in Tagespflege.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Anzahl, der aus der Gemeinde Hohen Viecheln in der Kita Bad Kleinen betreuten Kinder, hat sich von 24, im Haushalt 2007 geplanten Kindern, auf 29 Kinder erhöht. Desweiteren besucht ein zusätzliches Kind den Waldorfkindergarten in Schwerin. Bei der Kinderbetreuung in Tagespflege war zeitweise ein Kind mehr in Betreuung als ursprünglich geplant.

Insgesamt ergeben sich aus der Mehrbetreuung zusätzliche Kosten in Höhe von 5.400 €.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Zusätzliche Ausgaben fallen an bei den Haushaltsstellen

10/1.45410.67200 in Höhe von 5.000 € und

10/1.45420.67600 in Höhe von 400 €.

Die überplanmäßigen Ausgaben für anteilige Kinderbetreuung werden gedeckt durch eine Entnahme aus der Rücklage, Haushaltsstelle 10/2.91000.31000, in Höhe von 5.400 €.

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