Beschlussvorlage - VO/GV10/2007-034
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben für anteilige Kinderbetreuungskosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Margot Baustian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Hohen Viecheln
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Viecheln
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Entscheidung
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10.12.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Gemeindevertretung Hohen Viecheln bewilligt auf der Grundlage des § 52 der
Kommunalverfassung M-V überplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt für die
Finanzierung der anteiligen Kinderbetreuungskosten als Wohnsitzgemeinde
in Höhe
von insgesamt 5.400 €.
Davon
werden 5.000 € überplanmäßig bereitgestellt für die Betreuung in Tageseinrichtungen
und 400 € für die Betreuung in Tagespflege.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Anzahl, der aus der Gemeinde Hohen Viecheln in der Kita Bad Kleinen betreuten
Kinder, hat sich von 24, im Haushalt 2007 geplanten Kindern, auf 29 Kinder
erhöht. Desweiteren besucht ein zusätzliches Kind den Waldorfkindergarten in
Schwerin. Bei der Kinderbetreuung in Tagespflege war zeitweise ein Kind mehr in
Betreuung als ursprünglich geplant.
Insgesamt
ergeben sich aus der Mehrbetreuung zusätzliche Kosten in Höhe von 5.400 €.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
Zusätzliche
Ausgaben fallen an bei den Haushaltsstellen
10/1.45410.67200 in Höhe von 5.000 €
und
10/1.45420.67600 in Höhe von 400 €.
Die überplanmäßigen
Ausgaben für anteilige Kinderbetreuung werden gedeckt durch eine Entnahme aus
der Rücklage, Haushaltsstelle 10/2.91000.31000, in Höhe von 5.400
€.
