Beschlussvorlage - VO/GV10/2007-036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Vertretung Hohen Viecheln beschließt auf der Grundlage des § 52 der Kommunalverfassung M-V die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 5.300 € zur Zahlung der Kreisumlage von 42,13 % an den Landkreis NWM.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss des 1. Nachtragshaushaltes des Landkreises NWM am 18.10.2007 wurde die Kreisumlage mit 42,13 % festgesetzt. Die Haushaltsplanung 2007 der Gemeinde Hohen Viecheln basiert auf einer Kreisumlage von 40,56 % der Umlagegrundlage von 342.466,27 €. Als absoluten Betrag ausgedrückt ergibt sich aus der Differenz die Zahlung einer zusätzlichen Kreisumlage von 5.300 €.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die überplanmäßigen Ausgaben fallen an bei der Haushaltstelle 10/1.90000.83200

in Höhe von 5.300 €.

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

bei der Haushaltsstelle 10/1.90000.01000 in Höhe von 5.300 €.

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