Beschlussvorlage - VO/GV01/2010-350
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 5. Änderung des B-Plan Nr. 1 "Wohngebiet Karow" der Gemeinde Dorf Mecklenburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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29.09.2010
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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20.10.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Während der
öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 1 „Wohngebiet Karow“ wurden von den Bürgern keine
Anregungen vorgebracht. Die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden von der Gemeindevertretung geprüft.Die Stellungnahmen werden
berücksichtigt. Das Ergebnis der Prüfung wird als Anlage zum Beschluss
genommen.
- Aufgrund des §
10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der Landesbauordnung M-V
(LBauO M- V) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 (GVOBI.
M- V S. 102), sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der
Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S.
132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und
Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 (BGBI. I S. 446) sowie der Verordnung
über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts
(Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I
S. 58) beschließt die Gemeindevertretung die 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 1 „Wohngebiet Karow“ im Bereich des 2.
Bauabschnittes des Wohngebietes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)
und dem Text (Teil B) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die
Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
- Die Begründung
wird gebilligt.
- Der Beschluss über
die 5. Änderung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zumachen; dabei
ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
