Beschlussvorlage - VO/GV08/2010-654

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Bad Kleinen beschließt auf der Grundlage des § 48 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Bad Kleinen für das Haushaltsjahr 2010.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2010 wurde aufgrund des § 48 Kommunalverfassung M-V notwendig, da bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen geleistet werden sollen. Gleichzeitig werden die Ertrags- und Aufwandspositionen im Ergebnishaushalt der Entwicklung des bisherigen Verlaufs im Haushaltsjahr angepasst.

 

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