Beschlussvorlage - VO/GV11/2010-188
Grunddaten
- Betreff:
-
Ernennung des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Ventschow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Krase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ventschow
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Entscheidung
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15.11.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß §
12 abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und Technische Hilfeleistungen
durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) in der
Bekanntgabe vom 03. Mai 2002 in der derzeit gültigen Fassung wählen die aktiven
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den
Gemeindewehrführer. Bei der Wahlversammlung am 23.10.2010 wurde der
Kamerad Joachim Fabian mit der beschlussnotwendigen 2/3 Mehrheit zum
Gemeindewehrführer gewählt.
Gemäß §
12 abs. 3 des BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und Gemeindewehrführer und
ihrer Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung
Gemäß §
12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Mitglieder und ihre Stellvertreter zu
Ehrenbeamten ernannt.
Die
Ernennung zum Ehrenbeamten ist eine Rechtsfolge des BrSchG M-v und bedarf nicht
der Bestätigung der Gemeindevertretung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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452,3 kB
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