Beschlussvorlage - VO/GV11/2010-189

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Ventschow erteilt die Zustimmung zur Wahl von Wolfgang Sielaff zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Ventschow und beruft ihn in diese Funktion.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 12 abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und Technische Hilfeleistungen

durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) in der Bekanntgabe vom 03. Mai 2002 in der derzeit gültigen Fassung wählen die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Gemeindewehrführer und seinen Stellvertreter. Bei der Wahlversammlung am 23.10.2010 wurde der Kamerad

Wolfgang Sielaff mit der beschlussnotwendigen 2/3 Mehrheit zum stellvertretenden  Gemeindewehrführer gewählt. Gemäß § 12 abs. 3 des BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und Gemeindewehrführer und ihrer Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Mitglieder und ihre Stellvertreter zu Ehrenbeamten ernannt.

Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist eine Rechtsfolge des BrSchG M-v und bedarf nicht der Bestätigung der Gemeindevertretung.

 

 

 

 

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Anlagen

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