Beschlussvorlage - VO/GV11/2010-189
Grunddaten
- Betreff:
-
Ernennung des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Ventschow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Krase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ventschow
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Entscheidung
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15.11.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 12 abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und Technische
Hilfeleistungen
durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) in der
Bekanntgabe vom 03. Mai 2002 in der derzeit gültigen Fassung wählen die aktiven
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den
Gemeindewehrführer und seinen Stellvertreter. Bei der Wahlversammlung am 23.10.2010
wurde der Kamerad
Wolfgang Sielaff mit der beschlussnotwendigen 2/3 Mehrheit zum
stellvertretenden Gemeindewehrführer
gewählt. Gemäß § 12 abs. 3 des BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und
Gemeindewehrführer und ihrer Stellvertreter der Zustimmung der
Gemeindevertretung
Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Mitglieder und ihre
Stellvertreter zu Ehrenbeamten ernannt.
Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist eine Rechtsfolge des BrSchG M-v und
bedarf nicht der Bestätigung der Gemeindevertretung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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374,6 kB
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