Beschlussvorlage - VO/GV11/2007-022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Ventschow beschließt auf der Grundlage des § 54 Abs. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Umschuldung eines Kommunalkredites

 

in Höhe von                                         1.117.200,00 € .

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ventschow nahm im Jahr 1992 bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest ein Darlehen in Höhe von 4.370.000 DM ( 2.234.345,52 € ) auf.

Das Darlehen wird mit 5,43 % jährlich verzinst. Die Zinsbindungsfrist läuft mit dem 30.12.2007 ab. Das Darlehen kann somit zu diesem Termin umgeschuldet werden.

Die Umschuldung ist im Haushalt 2007 planmäßig vorgesehen.

Zum 30.12.2007 beträgt die Darlehensschuld 1.117.172,74 €.

Der neue Kreditvertrag wird mit der günstigsten Bank geschlossen.

Die aktuellen Konditionsangebote liegen zum 17.12.2007 vor und werden in der GV-Sitzung bekanntgegeben.

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