Beschlussvorlage - VO/GV09/2007-038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt auf Grundlage der §§ 47 ff der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Bobitz für das Haushaltsjahr 2008.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 47 der Kommunalverfassung M-V, hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Erlass der Haushaltssatzung sollte vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen.

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