Beschlussvorlage - VO/GV09/2007-047

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Bobitz lehnt den Antrag auf Beibehaltung des Straßennamens „Neuhofer 

Weg“ in Bobitz ab. Diese Straße wurde mit Beschluss der GV im August 2006 in „Neuhofer

Moor“ geändert.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Grundstückseigentümer des Flurstückes 53/2, Flur 1, Gemarkung Bobitz hat mit seinem Widerspruch gegen die Adressenänderung beantragt, die ehemalige Bezeichnung „Neuhofer Weg“ jetzt „Neuhofer Moor“ in Bobitz beizubehalten.

 

Sollte die Gemeinde Bobitz dem Antrag entsprechen, müssten 13 Haushalte in der Ortschaft Neuhof, die jetzt die Bezeichnung „Neuhofer Weg“ tragen, eine erneute Umbennung zugemutet werden.

 

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