Beschlussvorlage - VO/GV01/2010-371

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Kostenbeitrag gemäß § 54 Abs. 2 Satz 3 SchulG M-V i. V. m. § 1 Abs. 1 Grenzbetragsverordnung auf 30 EUR festzusetzen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für Gegenstände und Materialien, die im Unterricht verbraucht werden, können gemäß § 54 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern Schulgeldbeiträge erhoben werden. Die Schulgeldbeiträge umfassen Kosten für die im Fachunterricht benötigten Materialien. Diese werden durch § 1 Abs. 1 der Grenzbetragsverordnung vom 11.Juli 1996 auf höchstens 60 DM je Schuljahr festgesetzt.

Ab dem Schuljahr 2011/2012 erfolgt eine Refinanzierung über einen Refinanzierungsbescheid.

 

 

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