Beschlussvorlage - VO/GV09/2010-358
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Gemeindevertretung zur Bestätigung des 1. stellv. Gemeindewehrführers der Gemeindefeuerwehr Bobitz und Ernennung zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage rückverwiesen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Krase
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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07.12.2010
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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14.02.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß
§ 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen
Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V)
in der Bekanntmachung vom 03. Mai 2002 in der derzeit gültigen Fassung wählen
die aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehren aus ihrer Mitte für 6 Jahre den
Gemeindewehrführer und seine Stellvertreter.
Bei
der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehren am 23.10.2010 wurde der Kamerad
Bernd Neumann mit der 2/3 Mehrheit zum 1. stellv. Gemeindewehrführer gewählt. Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die
Wahl des Orts- und Gemeindewehrführers und ihrer Stellvertreter die Zustimmung
der Gemeindevertretung.
Gemäß
§ 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Wehrführer und ihre Stellvertreter
zu Ehrenbeamten ernannt.
Die
Ernennung zum Ehrenbeamten ist eine Rechtsfolge des BrSchG M-V, nachdem die
Gemeindevertretung der Wahl zugestimmt und den stellv. Wehrführer in seine Funktion berufen hat.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,4 MB
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