Beschlussvorlage - VO/GV10/2011-216

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.   Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:          siehe Anlage

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.   Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Be-lange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwä-gungsergebnis mitzuteilen.

3.  Die Gemeindevertretung beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Hohen Viecheln gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen.

4.   Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 wird gebilligt.

5.   Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu sowie die zusammenfassende Erklärung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Viecheln hat in ihrer Sitzung am 14.12.2009 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 "Ferienhaus am Schweriner See" beschlossen. Der Entwurf der Satzung wurde von der Gemeindevertretung gebilligt, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben ordnungsgemäß stattgefunden. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt. Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer wesentlichen Änderung der Planungskonzeption geführt haben.

Nunmehr kann von der Gemeindevertretung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

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Anlagen

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