Beschlussvorlage - VO/GV10/2011-227

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Die Gemeindevertretung beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 5

            „Döpeweg“ für einen nördlichen Teilbereich des allgemeinen Wohngebietes –

            Baufeld WA 1, wie folgt zu ändern :

            - Ergänzung des Geltungsbereiches um das Flurstück- Nr. 138

            - Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen

            - die Festlegung der Grundstücksauffahrten entfällt

      - das Pultdach wird als zulässige Dachform aufgenommen

             

       2.   Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Vorbemerkung :

Der Bebauungsplan Nr. 5 ist mit seiner Bekanntmachung am 29.07.2004 in Kraft getreten.

Im Baubereich WA 1, nördlich des Döpeweges, wurden bis jetzt 3 von 4 Grundstücken mit Einfamilienhäusern bebaut. 

Durch die nachträgliche Parzellierung der Grundstücke, die Erschließung und das Baugeschehen selbst ist eine Entwicklung eingetreten, die eine Anpassung der Planung in folgenden Punkten erforderlich macht :

1.      die Festsetzung der Grundstücksauffahrten kann entfallen

2.      Erweiterung des Geltungsbereiches auch zur Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen

3.      um den individuellen Gestaltungsspielraum für die Bauherren zu erhöhen, soll das Pultdach als zulässige Dachform aufgenommen werden

 

Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt, d. h. das die durch den B- Plan geschaffene Ordnungsfunktion in ihrem grundsätzlichen Charakter unangetastet bleibt.

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