Beschlussvorlage - VO/GV10/2011-227
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Döpeweg" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bau, Verkehr, Gemeindeentwicklung und Umwelt Hohen Viecheln
|
Vorberatung
|
|
|
26.01.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Hohen Viecheln
|
Entscheidung
|
|
|
28.02.2011
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung beschließt, den
rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 5
„Döpeweg“ für einen nördlichen
Teilbereich des allgemeinen Wohngebietes –
Baufeld WA 1, wie folgt zu ändern :
- Ergänzung des Geltungsbereiches um
das Flurstück- Nr. 138
- Festsetzung von
Ausgleichsmaßnahmen
- die Festlegung der
Grundstücksauffahrten entfällt
- das Pultdach
wird als zulässige Dachform aufgenommen
2.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Vorbemerkung :
Der Bebauungsplan Nr.
5 ist mit seiner Bekanntmachung am 29.07.2004 in Kraft getreten.
Im Baubereich WA 1,
nördlich des Döpeweges, wurden bis jetzt 3 von 4 Grundstücken mit
Einfamilienhäusern bebaut.
Durch die
nachträgliche Parzellierung der Grundstücke, die Erschließung und das
Baugeschehen selbst ist eine Entwicklung eingetreten, die eine Anpassung der
Planung in folgenden Punkten erforderlich macht :
1.
die Festsetzung der
Grundstücksauffahrten kann entfallen
2.
Erweiterung des Geltungsbereiches auch
zur Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen
3.
um den individuellen
Gestaltungsspielraum für die Bauherren zu erhöhen, soll das Pultdach als
zulässige Dachform aufgenommen werden
Die Grundzüge der
Planung werden durch die Änderung nicht berührt, d. h. das die durch den B-
Plan geschaffene Ordnungsfunktion in ihrem grundsätzlichen Charakter
unangetastet bleibt.
