Beschlussvorlage - VO/GV01/2010-375

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dorf Mecklenburg stimmt dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet „Fischzuchtanlage Glashagen“ zu. Sie hat keine Hinweise oder Bedenken.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Dorf Mecklenburg hat gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit zum oben genannten Vorhaben Stellung zu nehmen.

Das Gebiet des vorhabenbezogenen B-Planes befindet sich zwischen Naudin und Glashagen an der Nordseite der Naudiner Straße.

 

Das Vorhaben beinhaltet

-          die Beräumung des baulichen Altsubstanz und der ungeordneten Ablagerungen

-          die Errichtung einer Fischzucht- und – verarbeitungshalle

-          die Errichtung einer Photovoltaik- Anlage auf dem Hallendach

-          die Errichtung eines Betriebsgebäudes für Empfangs-, Überwachungs- und Bürozwecke

-          die Errichtung je eines Wohnhauses für den Betriebsleiter und den Fischereimeister

-          die Herstellung der für die Betriebszwecke notwendigen privaten Verkehrsflächen und Versorgungsanlagen

 

 

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Anlagen

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