Beschlussvorlage - VO/GV03/2010-140

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Stieten beschließt aufgrund der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2011.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde hat laut § 45 Kommunalverfassung M-V für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Für das Jahr 2011 wurde der zweite doppische Haushalt erstellt.

Es liegt noch keine Eröffnungsbilanz vor, daher kann noch kein Ausweis des Eigenkapitals in der Haushaltssatzung erfolgen.

 

 

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