Beschlussvorlage - VO/GV09/2008-056

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz stimmt dem Antrag auf Beschulung an einer örtlich nicht zuständigen Grundschule für das Kind Nele Krüger aus Scharfstorf zu.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Frau Simone Krüger aus Scharfstorf stellt den Antrag für ihre Tochter, Nele Krüger, zur Beschulung an der Grundschule in Dorf Mecklenburg. Sie begründet diesen Antrag damit, dass Nele schon immer den Kindergarten in Dorf Mecklenburg besucht. Der Sohn der Familie geht auch in Dorf Mecklenburg zur Schule. Somit müsste Frau Krüger die Kinder nicht unterschiedlich nach Bobitz und Dorf Mecklenburg zur Schule fahren. Frau Krüger gibt an, dass durch Krankheit ihrerseits dann auch mal Angehörige die Kinder holen müssten.

 

§ 46 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Februar 2006 ( GVOBl. M-V S. 41) regelt die örtliche Zuständigkeit einer Schule. Der Landkreis hat in einer Satzung die jeweiligen Schuleinzugsbereiche festgelegt. Damit gehört Scharftorf in den Schuleinzugsbereich der Grundschule Bobitz. Aus dem Ort Scharfstorf besuchen drei Kinder die Grundschule in Bobitz.

Im Abs. 3 des § 46 SchulG M-V werden wichtige Ausnahmesituationen für die Genehmigung der Beschulung an einer örtlich nicht zuständigen Schule geregelt, in denen der zuständige Schulträger, hier die Gemeinde Bobitz, solchen Anträgen zustimmen kann.

Hierzu ist entsprechend des Gesetzeskommentars das Vorliegen einer individuellen Ausnahmesituation, eines Härtefalles erforderlich. Allgemein auftretende Verhältnisse und Schwierigkeiten, die eine größere Zahl von schulpflichtigen Kindern und ihre Eltern betreffen, können für sich allein noch nicht den Besuch einer anderen als der Pflichtschule rechtfertigen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bei Beschulung an einer örtlich nicht zuständigen Schule, hier die Grundschule in Dorf Mecklenburg, muss die Gemeinde Bobitz Schullastenausgleich zahlen. Hier handelt es sich um ca. 1.000,00 €.

Loading...