Beschlussvorlage - VO/GV09/2008-058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz stimmt der Beschulung des Kindes Elisa Michel an der Grundschule in Grevesmühlen zu.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Familie Michel aus Groß Krankow hat für ihre Tochter, Elisa Michel, den Antrag gestellt, das Kind in die Grundschule in Grevesmühlen einschulen zu dürfen.

Elisa besucht seit September 2004 den integrativen Kindergarten in Grevesmühlen. Die Eltern möchten, dass die Tochter mit den Kindern beschult  wird, mit denen es auch die Kindergartenzeit verbracht hat. Des weiteren geben die Eltern die Arbeitbedingungen als Begründung an. Arbeitsbescheinigungen sind nicht vorhanden. Die Eltern geben im Antrag an, dass die Mutter mit 30 Std./ Woche im Schichtdienst im Wonnemar arbeitet und der Vater mit 40 Std./ Woche in der Geschäftsführung der „Perspektive“ Wismar gGmbH tätig ist.

Aus Groß Krankow gehen zur Zeit 4 Kinder in Bobitz in die Grundschule.

Im § 46 Abs. 3 des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Februar 2006 (GVOBl. M-V S. 41) werden wichtige Ausnahmesituationen für die Genehmigung der Beschulung an einer örtlich nicht zuständigen Schule geregelt. Hier ist das Vorliegen einer individuellen Ausnahmesituation erforderlich. Allgemein auftretende Verhältnisse und Schwierigkeiten, die eine größere Zahl von schulpflichtigen Kindern und ihre Eltern betreffen, können für sich allein noch nicht den Besuch einer anderen als der Pflichtschule rechtfertigen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gemeinde hat bei Zustimmung einer Beschulung an einer örtlich nicht zuständigen Schule Schullastenausgleich zu zahlen. Hier handelt es sich um ca. 1.000,00 €.

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