Beschlussvorlage - VO/GV09/2008-060
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratungsvorlage über Erarbeitung einer Hausordnung für die Grundschule und die Sporthalle in Bobitz sowie die vertragliche Regulierung der Nutzung für außerschulische Veranstaltungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialamt
- Bearbeiter:
- Marion Stasiak
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales
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Vorberatung
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29.01.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit der
Schließung der Real- und Hauptschule in Bobitz wird nur noch das Hauptgebäude für
den Schulbetrieb genutzt. Die Grundschule wird mit je einer Klasse in jeder
Jahrgangsstufe geführt. Dadurch wird die oberste Etage des Gebäudes für den
eigentlichen Schulbetrieb nicht mehr benötigt. Außerdem ist diese Etage mit
Bescheid vom 25. 02. 2003 vom Brandschutzamt des Landkreises
Nordwestmecklenburg zur Nutzung gesperrt, weil ein zweiter Fluchtweg fehlt.
Räumlichkeiten der Grundschule werden von der Bauernkapelle Bobitz und nun
zukünftig auch vom Karnevalsverein Bobitz genutzt.
Die
Sporthalle wird von fast allen Vereinen der Gemeinde genutzt. Die Schule selber
braucht die Halle am wenigsten.
Bisher
sind diese Nutzungen „per Handschlag“ besiegelt worden.
Verhaltensregeln im Schulgebäude werden missachtet. Missgeschicke, nach denen
Reparaturen notwendig sind, werden nicht gemeldet. Somit findet sich niemand,
der verantwortlich ist.
Diese
Instandsetzungen gehen immer nur zu Lasten des Haushaltes der Schule.
Die
Schulleiterin, die für beide Gebäude die Verantwortung trägt, stößt hier an
ihre Grenzen.
Aus
diesen Gründen wird eine Hausordnung für die Schule und die Sporthalle
erarbeitet. Des weiteren haben andere Gemeinden gute Erfahrungen damit gemacht,
dass die außerschulischen Nutzungen per Vertrag geregelt wurden. Hier ist klar
geregelt, wie die Nutzer sich in den Räumlichkeiten zu verhalten haben und wie
bei groben Verschmutzungen und Zerstörungen zu verfahren ist.
