Beschlussvorlage - VO/GV09/2008-060

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit der Schließung der Real- und Hauptschule in Bobitz wird nur noch das Hauptgebäude für den Schulbetrieb genutzt. Die Grundschule wird mit je einer Klasse in jeder Jahrgangsstufe geführt. Dadurch wird die oberste Etage des Gebäudes für den eigentlichen Schulbetrieb nicht mehr benötigt. Außerdem ist diese Etage mit Bescheid vom 25. 02. 2003 vom Brandschutzamt des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Nutzung gesperrt, weil ein zweiter Fluchtweg fehlt. Räumlichkeiten der Grundschule werden von der Bauernkapelle Bobitz und nun zukünftig auch vom Karnevalsverein Bobitz genutzt.

Die Sporthalle wird von fast allen Vereinen der Gemeinde genutzt. Die Schule selber braucht die Halle am wenigsten.

Bisher sind diese Nutzungen „per Handschlag“ besiegelt worden. Verhaltensregeln im Schulgebäude werden missachtet. Missgeschicke, nach denen Reparaturen notwendig sind, werden nicht gemeldet. Somit findet sich niemand, der verantwortlich ist.

Diese Instandsetzungen gehen immer nur zu Lasten des Haushaltes der Schule.

Die Schulleiterin, die für beide Gebäude die Verantwortung trägt, stößt hier an ihre Grenzen.

 

Aus diesen Gründen wird eine Hausordnung für die Schule und die Sporthalle erarbeitet. Des weiteren haben andere Gemeinden gute Erfahrungen damit gemacht, dass die außerschulischen Nutzungen per Vertrag geregelt wurden. Hier ist klar geregelt, wie die Nutzer sich in den Räumlichkeiten zu verhalten haben und wie bei groben Verschmutzungen und Zerstörungen zu verfahren ist.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es soll erreicht werden, dass Zerstörungen oder notwendige Reparaturen nicht immer nur aus dem Haushalt der Schule finanziert werden. Dadurch können notwendige Instandhaltungen für die Schule selber nicht realisiert werden.

Loading...