Beschlussvorlage - VO/GV08/2010-688

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Bad Kleinen beschließt dem vorzeitigen vorhabenbezogenenen Bebauungsplan der Gemeinde Zickhusen „Biogasanlage Zickhusen“ zuzustimmen. Sie hat keine Hinweise oder Bedenken.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bad Kleinen hat gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit zum Vorentwurf nebst Begründung zum oben genannten Bebauungsplan der Gemeinde Zickhusen Stellung zu nehmen.

Ein Vorhabenträger beabsichtigt im Geltungsbereich (siehe Auszug Vorentwurf) auf einer Fläche von 6,38 ha die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen zur Erzeugung von Biogas, elektrischer Energie und Wärme sowie der Aufbereitung des Biogases zu Erdgasqualität.

 

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Anlagen

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