Beschlussvorlage - VO/GV09/2011-386

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen

     Bebauungsplanes Nr. 6 „Biogasanlage Bobitz“ wurden von den Bürgern keine

     Anregungen vorgebracht. 

    Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von

    der Gemeindevertretung geprüft. Die Stellungnahmen werden teilweise berücksichtigt.

    Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher

    Belange, das Ergebnis mitzuteilen.

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 und der Verordnung über die bauliche Nutzung der   

    Grundstücke ( Baunutzungsverordnung BauNVO ) vom 23. Jan. 1990 ( BGBI. I S. 132 ),

    zuletzt geändert durch Artikel 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz

    vom 22. April 1993 ( BGBI. I S. 446 ) sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der

    Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts ( Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV

    90 ) vom 18. Dez. 1990 ( BGBI. I S. 58 ) beschließt die Gemeindevertretung den

    vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „ Biogasanlage Bobitz „

    für das Gebiet : Gemeinde Bobitz, Gemarkung Dambeck, Flur 1, Flurstücke- Nr. 20/4,

    23/36, 20/7 (teilw.)

    - südlich des Betriebsgeländes der Milchviehanlage – Landhof Bobitz , bestehend aus der

    Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ), als Satzung.

 

4. Die Begründung wird gebilligt.

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Sachverhalt

 

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Anlagen

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