Beschlussvorlage - VO/GV09/2010-356

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, der Wahl  von Ralf Wilde zum stellvertretenden Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr Bobitz zuzustimmen und ihn in dieser Funktion zum Ehrenbeamten zu berufen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) in der Bekanntmachung vom 03. Mai 2002 in der derzeit gültigen Fassung wählen die aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehr aus Ihrer Mitte für 6 Jahre den  Ortswehrführer und seinen Stellvertreter.

Bei der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr am 25.09.2010 wurde der Kamerad Ralf Wilde mit der beschlussfähigen 2/3 Mehrheit zum stellvertretenden Ortswehrführer gewählt. Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und Gemeindewehrführers und ihrer Stellvertreter die Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Wehrführer und ihre Stellvertreter zu Ehrenbeamten ernannt.

Dies erfolgte in der Sitzung der Gemeindevertretung am 07.12.2010.

 

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Anlagen

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