Beschlussvorlage - VO/GV09/2010-357

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, der Wahl von  Steffen Pittelkow zum Gemeinde-wehrführer der Gemeindefeuerwehr Bobitz zuzustimmen und ihn in dieser Funktion zum Ehrenbeamten  zu berufen.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V)  in der Bekanntmachung vom 03. Mai 2002 in der derzeit gültigen Fassung wählen die aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehren aus ihrer Mitte für 6 Jahre den Gemeindewehrführer und seine Stellvertreter.

Bei der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehren am 23.10.2010 wurde der Kamerad Steffen Pittelkow mit der 2/3 Mehrheit zum Gemeindewehrführer gewählt. Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und Gemeindewehrführers und ihrer Stellvertreter die Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Wehrführer und ihre Stellvertreter zu Ehrenbeamten ernannt.

Dies erfolgte in der Sitzung der Gemeindevertretung am 07.12.2010.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...