Beschlussvorlage - VO/GV09/2010-358

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, der Wahl von Bernd Neumann zum 1. stellvertretenden Gemeindewehrführer der Gemeindefeuerwehr Bobitz zuzustimmen und ihn in dieser Funktion zum Ehrenbeamten zu berufen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) in der Bekanntmachung vom 03. Mai 2002 in der derzeit gültigen Fassung wählen die aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehren aus ihrer Mitte für 6 Jahre den Gemeindewehrführer und seine Stellvertreter.

Bei der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehren am 23.10.2010 wurde der Kamerad Bernd Neumann mit der 2/3 Mehrheit zum 1. stellv. Gemeindewehrführer gewählt. Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und Gemeindewehrführers und ihrer Stellvertreter die Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Wehrführer und ihre Stellvertreter zu Ehrenbeamten ernannt.

Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist eine Rechtsfolge des BrSchG M-V, nachdem die Gemeindevertretung der Wahl zugestimmt und den stellv. Wehrführer  in seine Funktion berufen hat.

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Anlagen

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