Beschlussvorlage - VO/GV10/2011-216
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Ferienhaus am Schweriner See" Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Verkehr, Gemeindeentwicklung und Umwelt Hohen Viecheln
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Vorberatung
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26.01.2011
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Viecheln
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Entscheidung
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28.02.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung hat die während der
Beteiligung der berührten Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem
Ergebnis geprüft: siehe Anlage
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Be-lange sowie den
Nachbargemeinden, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwä-gungsergebnis
mitzuteilen.
3. Die Gemeindevertretung beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Hohen Viecheln gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen.
4. Die Begründung zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 7 wird gebilligt.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu sowie die zusammenfassende Erklärung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Viecheln hat in ihrer Sitzung am 14.12.2009 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 "Ferienhaus am Schweriner See" beschlossen. Der Entwurf der Satzung wurde von der Gemeindevertretung gebilligt, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben ordnungsgemäß stattgefunden. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt. Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer wesentlichen Änderung der Planungskonzeption geführt haben.
Nunmehr
kann von der Gemeindevertretung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst
werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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833,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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301,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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10,7 MB
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