Beschlussvorlage - VO/GV02/2011-220

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübow beschließt aufgrund der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2011.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, hat die Gemeinde jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Für das Jahr 2011 wurde der zweite doppische Haushalt erstellt.

Es liegt jedoch noch keine Eröffnungsbilanz vor, daher kann noch kein Ausweis des Eigenkapitals in der Haushaltssatzung erfolgen.

Nach erfolgter Beratung im Finanzausschuss und Hauptausschuss erfolgt die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

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