Beschlussvorlage - VO/GV03/2008-023
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung des Stellvertretenden Gemeindewehrführers der Gemeinde Groß Stieten und Ernennung zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Stieten
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Entscheidung
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06.02.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß
§ 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technische
Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V)
in der Bekanntmachung der Neufassung vom 03. Mai 2002 wählen die aktiven
Mitglieder der Gemeindefeuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Stellv.
Gemeindewehrführer.
In
der Jahreshauptversammlung der FFw Groß Stieten am 18.01.2008 wurde der Kamerad
Michael Hundt mit der beschlussnotwendigen 2/3-Mehrheit zum Stellv.
Gemeindewehrführer gewählt.
Gemäß
§ 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl der Orts- und Gemeindewehrführer und
deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Gemäß
§ 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Wehrführer und ihre Stellvertreter
zu Ehrenbeamten ernannt.
Die
Ernennung zum Ehrenbeamten ist eine Rechtsfolge des BrSchG M-V und bedarf nicht
der Bestätigung der Gemeindevertretung.
