Beschlussvorlage - VO/GV03/2008-023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Groß Stieten erteilt ihre Zustimmung zur Wahl von Michael Hundt zum Stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Groß Stieten und beruft ihn in diese Funktion.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 03. Mai 2002 wählen die aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Stellv. Gemeindewehrführer.

In der Jahreshauptversammlung der FFw Groß Stieten am 18.01.2008 wurde der Kamerad Michael Hundt mit der beschlussnotwendigen 2/3-Mehrheit zum Stellv. Gemeindewehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 3 BrSchG M-V bedarf die Wahl der Orts- und Gemeindewehrführer und deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V werden die gewählten Wehrführer und ihre Stellvertreter zu Ehrenbeamten ernannt.

Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist eine Rechtsfolge des BrSchG M-V und bedarf nicht der Bestätigung der Gemeindevertretung.

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