Beschlussvorlage - VO/GV04/2007-021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Metelsdorf beschließt einer Änderung der Abrundungssatzung für das Flurstück 2/6, Flur 1, Gemarkung Metelsdorf nicht zuzustimmen.

Nach Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde hätte der Antrag keine Aussicht auf Erfolg.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Stegemann aus Metelsdorf stellte den Antrag auf Änderung der Abrundungssatzung, da sein Vorhaben (Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage) auf dem oben genannten Flurstück für unzulässig erklärt wurde

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