Beschlussvorlage - VO/GV04/2008-025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Metelsdorf beschließt aufgrund der §§ 47 ff der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2008.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 47 der Kommunalverfassung M-V, hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Erlass der Haushaltssatzung soll vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen.

Nach erfolgter Beratung im Finanzausschuss erfolgt die Beratung und Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

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