Beschlussvorlage - VO/GV04/2008-035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Antrag der Eheleute Wenzel auf Errichtung einer separaten Zuwegung vom Flurstück 3/13 auf die Mecklenburger Straße in Metelsdorf wird unter folgenden Auflagen zugestimmt :

 

Die neue Auffahrt ist unmittelbar an die bereits vorhandene Zuwegung Flst. 3/11) anzubinden, d.h. zwischen beiden Auffahrten ist kein Zwischenraum zu belassen und sie fungieren nach Fertigstellung unabhängig verschiedener privater Nutzungen als ein Bauwerk.

 

Das Anlegen der neuen Zufahrt inklusive der Verbohrung des dortigen Grabens ist durch eine autorisierte Fachfirma ausführen zu lassen. Insbesondere die Art und Weise der Grabenverrohrung ist im Vorfeld mit dem Bauamt abzustimmen.

 

Es ist sicher zu stellen, dass auch nach Fertigstellung kein Oberflächenwasser oder Material von der neuen Zuwegung auf die öffentliche Straße gelangt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Eheleute Ludwig und Brigitte Wenzel aus Metelsdorf haben das Flurstück 3/13 in der Gemarkung Metelsdorf als Baugrundstück an die Eheleute Bohm aus Wismar veräußert.

In diesem Zusammenhang haben sie den Käufern zugesagt, zu diesem Flurstück eine separate Zuwegung von der Mecklenburger Straße zu schaffen.

Der unmittelbar angrenzende Weg (Flurstück 3/11) soll demnach nicht als Zufahrt für das Flurstück 3/13 dienen.

Aus diesem Grund stellen die Eheleute Wenzel den Antrag auf Errichtung einer ca. 3,50 Meter breiten Zuwegung vom Flurstück 3/13 auf die Mecklenburger Straße direkt neben dem vorhandenen Weg.

(siehe Anlage)

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Anlagen

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