Beschlussvorlage - VO/GV04/2008-035
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Errichtung einer Zuwegung zur Mecklenburger Straße in Metelsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ralf Augustat
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Metelsdorf
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Entscheidung
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06.02.2008
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Beschlussvorschlag
Dem
Antrag der Eheleute Wenzel auf Errichtung einer separaten Zuwegung vom
Flurstück 3/13 auf die Mecklenburger Straße in Metelsdorf wird unter folgenden
Auflagen zugestimmt :
Die neue
Auffahrt ist unmittelbar an die bereits vorhandene Zuwegung Flst. 3/11)
anzubinden, d.h. zwischen beiden Auffahrten ist kein Zwischenraum zu belassen
und sie fungieren nach Fertigstellung unabhängig verschiedener privater
Nutzungen als ein Bauwerk.
Das
Anlegen der neuen Zufahrt inklusive der Verbohrung des dortigen Grabens ist
durch eine autorisierte Fachfirma ausführen zu lassen. Insbesondere die Art und
Weise der Grabenverrohrung ist im Vorfeld mit dem Bauamt abzustimmen.
Es ist
sicher zu stellen, dass auch nach Fertigstellung kein Oberflächenwasser oder
Material von der neuen Zuwegung auf die öffentliche Straße gelangt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Eheleute Ludwig und Brigitte Wenzel aus Metelsdorf haben das Flurstück 3/13 in
der Gemarkung Metelsdorf als Baugrundstück an die Eheleute Bohm aus Wismar
veräußert.
In diesem
Zusammenhang haben sie den Käufern zugesagt, zu diesem Flurstück eine separate
Zuwegung von der Mecklenburger Straße zu schaffen.
Der
unmittelbar angrenzende Weg (Flurstück 3/11) soll demnach nicht als Zufahrt für
das Flurstück 3/13 dienen.
Aus
diesem Grund stellen die Eheleute Wenzel den Antrag auf Errichtung einer ca.
3,50 Meter breiten Zuwegung vom Flurstück 3/13 auf die Mecklenburger Straße
direkt neben dem vorhandenen Weg.
(siehe
Anlage)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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38,7 kB
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