Beschlussvorlage - VO/GV08/2011-744
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur zeitlichen Befristung für die Nutzung der Parktaschen in der Hauptstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Diana Kinne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss Gemeindeentwicklung und Tourismus Bad Kleinen
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Vorberatung
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15.03.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Bau-, Verkehrsangelegenheiten und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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16.03.2011
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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05.04.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 04.02.2009 wurde ein neues Verkehrskonzept für die Wohngebiete in Bad Kleinen beschlossen. Dieses Konzept wurde gemeinsam mit der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg erarbeitet. Während der Sitzung wurde auf Grund eines Ergänzungsantrages der CDU die Hauptstraße mit einbezogen und die Gemeindevertretung erweiterte den Beschlussgegenstand. Inhalt war die Beschilderung aller Parktaschen mit einer zeitlichen Befristung in der Hauptstraße.
Auf der Grundlage wurde die verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg beantragt.
Mit Datum vom 05.02.2009 erließ die o.g. Behörde eine verkehrsrechtliche Anordnung nur für die Parktasche vor der Apotheke.
Auf Grund der Anfrage von Frau Rathsack zur zeitlichen Begrenzung der Parktasche vor Hauptstraße 9 (neuer Blumenladen) wurde mit Datum vom 24.08.2010 erneut die verkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises NWM beantragt. Nach mehrfachen Gesprächen zur ausstehenden Anordnung ging am 20.01.2011 eine Stellungnahme der Behörde beim Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen ein. Diese Stellungnahme ist als Diskussionsgrundlage beigefügt.
Ergänzend zu diesem Schreiben wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass alle Parktaschen mit einer gleichen zeitlichen Befristung ausgeschildert werden müssten.
Weiterhin gilt zu bedenken, dass mit dem Beschilderungskonzept für die Gemeinde Bad Kleinen der Schilderwald abgeschafft werden sollte. Bei Beschilderung jeder einzelnen Parktasche und der darin befindlichen Grundstücksein- und ausfahrten würde genau das Gegenteil erreicht werden.
In dem Schreiben der Straßenverkehrsbehörde wird zudem darauf verwiesen, dass die Parktaschen öffentlich und damit für jedermann zu nutzen sind. Gleichzeitig wird auf die Pflicht von Geschäftsinhabern zur Schaffung von eigenen Parkplätzen hingewiesen.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet deshalb darum, sich noch einmal mit dem Vorhaben der zeitlichen Befristung der Parktaschen zu beschäftigen, auch unter dem Aspekt der oben genannten Hinweise.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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659,7 kB
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