Beschlussvorlage - VO/GV11/2007-026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Ventschow hebt den Beschluss Nr. 3. GVS 22/2007 auf.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Beschluss Nr. 3. GVS 22/2007 erklärte sich die Gemeindevertretung Ventschow bereit bei vorhandener Genehmigung zur Eröffnung einer Schule in freier Trägerschaft der „Schuldorf Ventschow“ gGmbH 25.000,00 € im Haushaltsjahr 2007 zur Verfügung zu stellen.

Die Genehmigung wird vom Bildungsministerium im Jahr 2007 nicht mehr erteilt werden. Trotzdem möchte die Gemeinde noch in diesem Haushaltsjahr einen Betrag für die „Schuldorf Ventschow“ gGmbH zur Verfügung stellen.

Aus diesem Grunde muss der ursprünglich gefasste Beschluss aufgehoben werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gemeinde stellte 25.000,00 € für die „Schuldorf Ventschow“ gGmbH zur Verfügung. Diese setzten sich zusammen aus:

 

Minderausgaben der Kreisumlage                                          9.800,00 €

Erh. Schlüsselzuweisungen                                                   7.100,00 €

Einn. aus der Rücklage des Amtes                                        8.100,00 €

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