Beschlussvorlage - VO/GV08/2011-731
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 "Erweiterung Biogasanlage Losten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau-, Verkehrsangelegenheiten und Umwelt Bad Kleinen
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Vorberatung
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16.03.2011
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bad Kleinen
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Entscheidung
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05.04.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet : Gemeinde Bad Kleinen/ Gemarkung Hoppenrade, Flur 1, Flurstücke- Nr. 21/1, 21/2 ( teilw. ), 20/7 ( teilw. ) und 138 ( teilw. ) den Standort der vorhandenen Biogasanlage betreffend, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
1. Überplanung der vorhandenen Biogasanlage zur Erweiterung der Biogasproduktion auf
ca. 750 m³/h Biogas. Das erzeugte Biogas soll zur Verstromung und Wärmenutzung in
das Heizhaus auf dem Gelände der Tierzuchtanlage geleitet werden.
2. Mit der Überplanung der vorhandenen Biogasanlage sind die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Nutzung der bereits installierten Leistung von 526 K Welt und einer
Erhöhung auf max. 1,50 MW zu schaffen.
3. Der Antragsteller hat sich verpflichtet, alle Kosten die im Zusammenhang mit der Planung
und Durchführung des Vorhabens entstehen zu tragen, hierüber ist ein städtebaulicher
Vertrag zu schließen.
4. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der
Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
und 2 BauGB ist durchzuführen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf den Flurstücken 21/1 und 21/2 der Flur 1 in der Gemarkung Hoppenrade befindet sich die Biogasanlage
der Firma Tierzucht Gut Losten GmbH. Die Anlage wurde als privilegierte Anlage nach § 35 Baugesetzbuch errichtet. Durch die Privilegierung ist die Anlage auf 500 K Welt gedrosselt in Betrieb.
Um die vorhandene Biogasanlage baurechtlich nicht mehr nach § 35 BauGB betreiben zu müssen und damit die Möglichkeit zu schaffen die installierte Leistung einzuspeisen ist vorgesehen, den Standort mit einem Bebauungsplan zu überplanen. Dem Antrag ist eine Vorhabenbeschreibung mit Lageplan beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2
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(wie Dokument)
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26 kB
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