Beschlussvorlage - VO/GV01/2011-390
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemarkung Karow, Flurstück 98/129, Flur 1,- Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 "Wohngebiet Karow"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Dorf Mecklenburg
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Vorberatung
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03.03.2011
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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23.03.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr R.
Seemann, möchte auf dem Flurstück 98/129, Flur 1, Gemarkung Karow ein Carport
mit den Abmaßen 6m breit x 5,70 m tief errichten.
Die
Breite entspricht etwa der gesamten Breite der Hausfront.
In diesem
WA-Gebiet endet die Baugrenze 5m vor der Grundstücksgrenze. Lt. Teil B der
Textlichen Festsetzungen Nr. 4 des B-Plans Nr. 1 sind im gesamten
Geltungsbereich des B-Planes
Garagen/Carpots zwischen straßenseitiger Baugrenze einschließlich deren
Verlängerung auf die seitliche Grundstücksgrenze und der
Straßenbegrenzungslinie unzulässig.
Lt.
Aussagen von Herrn Seemann endet der geplante Carport ca. 50 cm vor der
öffentlichen Straße. Der auf dem Luftbild seitlich vorhandene Carport soll
gleichzeitig abgerissen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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