Beschlussvorlage - VO/GV01/2011-390

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt, dem Antrag auf Befreiung von den Textlichen Festsetzungen Teil B Nr. 4 des Bebauungsplanes 1 „Wohngebiet Karow“ -hier: Bauen eines Carports außerhalb der Baugrenze zuzustimmen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr R. Seemann, möchte auf dem Flurstück 98/129, Flur 1, Gemarkung Karow ein Carport mit den Abmaßen 6m breit x 5,70 m tief errichten.

Die Breite entspricht etwa der gesamten Breite der Hausfront.

In diesem WA-Gebiet endet die Baugrenze 5m vor der Grundstücksgrenze. Lt. Teil B der Textlichen Festsetzungen Nr. 4 des B-Plans Nr. 1 sind im gesamten Geltungsbereich des   B-Planes Garagen/Carpots zwischen straßenseitiger Baugrenze einschließlich deren Verlängerung auf die seitliche Grundstücksgrenze und der Straßenbegrenzungslinie unzulässig.

Lt. Aussagen von Herrn Seemann endet der geplante Carport ca. 50 cm vor der öffentlichen Straße. Der auf dem Luftbild seitlich vorhandene Carport soll gleichzeitig abgerissen werden.

 

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Anlagen

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