Beschlussvorlage - VO/GV01/2011-393

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Es wird die vorliegende Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Absatz 2 d des Kommunalabgabengesetzes – KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007, ist bei einer Gebührenberechnung ein Kalkulationszeitraum zu Grunde zu legen, der bei der Straßenreinigung nicht mehr als fünf Jahre umfassen soll. Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

Die bisherige Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Dorf Mecklenburg vom 16.03.1999 war zu überarbeiten.

 

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Anlagen

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