Beschlussvorlage - VO/AA07/2011-156
Grunddaten
- Betreff:
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Abberufung von Karsten Becher aus der Funktion des Amtswehrführers und Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Krase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
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Vorberatung
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Erledigt
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Amtsausschuss Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
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Entscheidung
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07.04.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg- Bad Kleinen beschließt, Herrn Karsten Becher aus seiner Funktion als Amtswehrführer des Amtes Dorf Mecklenburg- Bad Kleinen
abzuberufen und ihn aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen. Die Abberufung erfolgt zum 08.04.2011.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 19.11.2010 hat der Amtswehrführer des Amtes Dorf Mecklenburg- Bad Kleinen, Herr Karsten Becher, schriftlich um Abberufung als Amtwehrführer gebeten und gleichzeitig einen Antrag gemäß § 23 des Beamtenstatusgesetzes M-V (BeamtStG M-V) in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Landesbeamtengesetz M-V (LBG M-V) auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zum 08.04.2011 gestellt.
Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG M-V kann der Beamte jederzeit seine Entlassung verlangen. Dies hat Herr Karsten Becher in seinem Antrag bekundet.
Da die Wahl des Amtswehrführers im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung der Zustimmung des Amtsausschusses bedarf, kann auch eine vorzeitige Abberufung nur durch den Amtsausschuss erfolgen.
Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 3 LBG M-V ist die Entlassung für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Die Entlassung kann jedoch gemäß § 31 Abs. 2 Satz 4 LBG M-V so lange hinausgeschoben werden, bis der Beamte seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat.
Die Übergabe der Amtsgeschäfte erfolgt am 08.04.2011 an den neu gewählten Amtswehrführer.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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343,5 kB
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