Beschlussvorlage - VO/AA07/2011-157

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss Dorf Mecklenburg- Bad Kleinen bestätigt den Kameraden 

Holger Lehmann  als Amtswehrführer des Amtes Dorf Mecklenburg- Bad Kleinen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 7 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (BrSchG) in der derzeit gültigen Fassung werden durch die Gemeinde- und Ortswehrführer der amtsangehörigen Gemeinden für 6 Jahre der Amtswehrführer und sein Stellvertreter gewählt. Grundlage für die Durchführung der Wahl ist die Wahlordnung für Amtswehrführer und deren Stellvertreter vom 09. Dezember 2010.

Die amtsangehörigen Gemeinde- und Ortswehrführer haben diese Wahl am 02.03.2011 durchgeführt. Als Amtswehrführer wurde der Kamerad Holger Lehmann mit der notwendigen Mehrheit von 8  Stimmen  gewählt.

Gemäß Nr. 3 der Wahlordnung für Amtswehrführer und deren Stellvertreter bedarf die Wahl der Zustimmung des Amtsausschusses.

Dies erfolgt mit dem vorliegenden Beschluss.

 

Die Ernennung zum Ehrenbeamten durch den Amtsvorsteher ist eine Rechtsfolge des BrSchG und der Wahlordnung M-V und bedarf nicht der Bestätigung des Amtsausschusses.

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Anlagen

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