Beschlussvorlage - VO/GV09/2007-049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Bobitz erteilt dem Vorschlag des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Ergänzung der Beschilderung für die teileingezogene Strecke Dambeck - Drispeth ihr Einvernehmen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 24.08.2006 verfügte der Landkreis NWM die Teileinziehung der Straße Ortsausgang Drispeth bis zur Kreuzung Dambeck/Hof Meteln. Beschildert wurde diese Straße mit den Verkehrszeichen 262 (7,5t) und dem Zusatzzeichen „landwirtschaftlicher Verkehr frei“.

Aufgrund der Beschwerden der Anwohner von Dambeck wurde bekannt, dass die Straße trotz Einziehungsverfahren von den LKW vom und zum Torfwerk in Drispeth genutzt wird.

Bei der Überprüfung der Beschilderung wurde festgestellt, dass es für LKW aus Richtung Bobitz keine Alternative zum verkehrswidrigen Befahren der Straße gibt, wenn sie vor der teileingezogenen Straße stehen. Aus dem Grunde schlägt die Straßenverkehrsbehörde vor, eine Ergänzung der Beschilderung  entsprechend dem eingereichten Plan anzuordnen.

Fahrer von Fahrzeugen über 7,5t sind dann nicht gezwungen, die für sie gesperrte Straße verkehrswidrig zu nutzen. Sie haben bei Einhaltung der Beschilderung die Möglichkeit, über Dalliendorf wieder zurück zu fahren und die für sie zugelassene Strecke zu nutzen.

Da es sich bei den Nutzern der Strecke vorwiegend um Fahrzeuge handelt, die aus Richtung Autobahn A 20 zum Torfwerk und zurück fahren, ortskundig sind und mit der Nutzung der Strecke über Dambeck eine Abkürzung wählen, ist davon auszugehen, dass die verkehrswidrige Nutzung der Straße Dambeck – Drispeth mit den folgenden Verkehrskontrollen abnimmt. Mit diesen Maßnahmen ist davon auszugehen, dass auch der LKW-Verkehr durch Dambeck weniger wird.

Die Kontrolle der Einhaltung der Verkehrsbeschränkung wurde bei der Polizei beantragt.

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