Beschlussvorlage - VO/GV09/2008-057
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Antrag auf Beschulung an einer örtlich nicht zuständigen Grundschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialamt
- Bearbeiter:
- Marion Stasiak
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Bobitz
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales
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Vorberatung
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29.01.2008
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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11.02.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Familie Albrecht beantragt die Beschulung für die Tochter, Anabell Albrecht, in
der Regionalen Schule mit Grundschule in Bad Kleinen.
Die
Situation stellt sich hier folgender Maßen dar, bereits im Jahr 2005 beantragte
die Familie die Beschulung des Sohnes, Johannes Albrecht, in Bad Kleinen. Die
Gemeinde hat zur damaligen Zeit die Genehmigung erteilt, weil sich die
Arbeitssituation der Familie sehr kompliziert darstellte. Beide Eltern arbeiten
noch unter den gleichen Bedingungen bei den jeweilig gleichen Arbeitsgebern.
Frau Albrecht arbeitet im Sanitätshaus „Stolle“ im Schichtdienst.
Dieser geht in der Spätschichtwoche bis 18.00 Uhr. Herr Albrecht arbeitet als
Monteur bei der Firma DeWind GmbH. Hier ist er ausschließlich im In- und
Ausland tätig. Die Einsätze dauern oftmals mehr als zwei Wochen.
Dadurch
ist Familie Albrecht auf die Hilfe von Familienangehörigen angewiesen. Eine
Tante der Familie wohnt in Bad Kleinen. Sie kann die Kinder betreuen, hat aber
kein Fahrzeug, um die Kinder aus anderen Orten abzuholen.
Somit
kann man davon ausgehen, dass für die Familie Albrecht hier ein Härtefall
vorliegt.
