Beschlussvorlage - VO/GV08/2011-721

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bad Kleinen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Absatz 2 d des Kommunalabgabengesetzes – KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom

14. Dezember 2007 ist bei der Gebührenberechnung ein Kalkulationszeitraum zu Grunde zu legen, der bei der Straßenreinigung nicht mehr als fünf Jahre umfassen soll. Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

Die bisherige Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bad Kleinen vom 17.01.2006 war zu überarbeiten, da die für die Gebührensätze zu Grunde gelegte Kalkulation die Jahre 2002 bis 2004 umfasste (Kalkulation ist als Anlage beigefügt).

Um einen Überblick über die einzelnen Reinigungsklassen zu geben, wurde die Einstufung der einzelnen Straßen noch mal zur Kenntnis als Anlage beigefügt.

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Anlagen

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