Beschlussvorlage - VO/GV02/2011-223

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Lübow beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) das Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2011.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 43 Abs. 6 KV M-V ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 K M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden.

Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Der Haushaltsplan der Gemeinde Lübow konnte bereits 2010 und auch im Jahr 2011 nicht ausgeglichen werden, daher ist ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen.

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