Beschlussvorlage - VO/GV12/2011-210

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

zur Information!

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Zweckverband informiert, dass die Kläranlage in Barnekow im III. Quartal 2011 umgebaut werden soll. Aufgrund eines Baugrundgutachtens müssen die geplanten SBR- Becken in nordwestlicher Richtung auf dem zweckverbandseigenen Flurstück 191/1, Flur 3, Gemarkung Barnekow verschoben werden. Die Verschiebung der Becken hat zur Folge, dass der Zweckverband Wismar das oben genannte Flurstück zum Bereich Burgwall flächenmäßig mehr in Anspruch nehmen muss und die Umzäunung in Richtung Flurstücksgrenze Flst. 210 (Gemeinde Barnekow) verschieben muss. Damit wird der örtliche Fußweg u.a. auf den zweckverbandseigenen Flurstücken 191/1 und 190 nicht mehr für die Öffentlichkeit nutzbar ist.

 

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Anlagen

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